Kürzlich hiess es im Ratgeber, dass nach einer Scheidung die Ex-Ehefrau je nach Alter der Kinder arbei-ten gehen muss. Der Mann müsse nur für die Ex-Frau zahlen, wenn sie den ehelichen Lebensstandard nicht selbst decken könne. Ist es nicht so, dass gemäss neuer Rechtsprechung der Mann nicht mehr den ehelichen Lebensstandard finanzieren, sondern nur zum Existenzminimum beitragen muss?
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