Wir sind ein Konkubinatspaar, beide geschieden mit jeweils eigenen Kindern. Wir haben acht Grosskinder und zu allen eine innige Beziehung, zu den leiblichen sowie den Enkeln des Partners. Wir wollen allen bei unserem Tod denselben Betrag zukommen lassen. Was müssen wir beachten, dass die nicht leiblichen Enkel nicht durch Erbschaftssteuer belastet werden?
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